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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 1. April 2020

1. Allgemeines

Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der/die Schüler/in (bzw. der gesetzliche Vertreter) erklärt durch den Abschluss des Unterrichtsvertrages, dass er/sie auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist.

2. Ferien

An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Es gelten die Schulferien des Bundeslandes Bayern.

3. Unterrichtsausfall und Krankheit

Nimmt der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht die Lehrkraft zu vertreten hat, am Unterricht nicht teil, so kann die Lehrkraft gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung des/der Schüler/in entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von sechs Wochen. Sollte der Unterricht wegen Krankheit der Lehrkraft entfallen, so wird das Honorar, falls es sich um mehr als zwei ausgefallene Stunden im Kalenderjahr handelt, um den auf die ausgefallene Unterrichtszeit entfallenen Anteil gekürzt.


4. Honorarerhöhung


Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft kann frühestens nach einjähriger Laufzeit dieses Vertrages erfolgen. Sie muss dem Schüler bis zum 10. Januar (mit Geltung ab 1. März) bzw. 10. Juli (Geltung ab 1. September) angekündigt werden.


5. Kündigung


Der Unterrichtsvertrag kann zum 31. August und 28. Februar eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum 15. Januar bzw. 15. Juli vorliegen. Während des Schulhalbjahres ist eine Kündigung nur aus zwingendem Anlass (z.B. längere Krankheit, Umzug o. Ä.) möglich.

6. Zehnerkarte

Entfällt die Unterrichtsstunde seitens des/der Schülers/in, muss er/sie diese bis 12 Uhr mittags des Vortags telefonisch oder per Email absagen, sonst wird sie berechnet.


7. Haftung

Es besteht keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die bei der Teilnahme am Unterricht oder bei Veranstaltungen des Gesangsinstituts Johanna Wagner entstehen.